Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2020 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 3.385.400 EUR (2019: 3.410.500 EUR)
und im Vermögenshaushalt mit 2.561.700 EUR (2019: 1.750.500 EUR).
Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 564.000 EUR festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B werden mit der Haushaltssatzung auf 330 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit der Haushaltssatzung auf 315 v.H. festgesetzt.
Im Jahr 2020 können aus dem Verwaltungshaushalt wieder Mittel dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die geplante Zuführung beläuft sich auf 863.000 EUR.
Der diesjährige Investitionsbedarf kann weiterhin durch vorhandene Rücklagenmittel gedeckt werden. Gemäß Haushaltsplanung verbleiben über das Jahresende 2020 hinaus rund 2,5 Millionen EUR in der allgemeinen Rücklage, was den Gestaltungsspielraum für die Folgejahre entsprechend positiv erscheinen lässt.
Die Einnahmeentwicklung im Verwaltungshaushalt gestaltet sich positiv. Das gilt dabei nicht nur für die Gewerbesteuer, sondern auch für sämtliche Steuerbeteiligungsbeträge wie z. B. der Einkommenssteuer.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: