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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück Flir Nr. 174/8 der Gemarkung Schmiechen, an der Straßenkreuzung Steindorfer Straße / Am Bahnhof, westlich des Bestandsgebäudes soll ein neues Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:20.04.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:20.06.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:20.04.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden zum Bauantrag eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Grundstück Flur Nr. 174/8 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der baulichen Nutzung und dem Maß der baulichen Nutzung nach § 5 BauNVO (Wohngebiet) ein.

Im Bauantrag sind für das Vorhaben zwei Stellplätze dargestellt. Die Erschließung ist gesichert.

Für das Bestandsgebäude ist ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

Für das Bestandsgebäude ist ein zusätzlicher Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen und herzustellen.

 

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Anlage/n
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