- Beschreibung des Vorhabens
Auf dem Grundstück Flir Nr. 174/8 der Gemarkung Schmiechen, an der Straßenkreuzung Steindorfer Straße / Am Bahnhof, westlich des Bestandsgebäudes soll ein neues Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden.
- Fiktionsfrist
Eingang:20.04.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:20.06.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:20.04.2020
- Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften wurden zum Bauantrag eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Grundstück Flur Nr. 174/8 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der baulichen Nutzung und dem Maß der baulichen Nutzung nach § 5 BauNVO (Wohngebiet) ein.
Im Bauantrag sind für das Vorhaben zwei Stellplätze dargestellt. Die Erschließung ist gesichert.
Für das Bestandsgebäude ist ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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