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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Nach Artikel 31 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren, und deren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden, statt der Worte „ich schwöre“ können auch die Worte „ich gelobe“ verwendet werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Eid wird durch den Ersten Bürgermeister abgenommen. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. Damit sind in der heutigen konstituierenden Sitzung zu vereidigen:

Bader JessicaHummel StefanMetz Michael

Bader-SchlickenriederKratzer StefanSchiele Thomas

Braatz SilviaKuhnert PaulStößlein Mathias

Fleig MichaelListl Tobias

Heigl StefanLudwig Peter

 

 

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Beschlussvorschlag
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Anlage/n
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