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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Erste Bürgermeister erhält bislang Entschädigungsleistungen, über die für die kommende Wahlperiode neu zu entscheiden ist.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Entschädigungsleistungen umfassen bisher neben der gesetzlichen im Detail geregelten Dienstaufwandsentschädigung (Anlage 2 zum KWBG) auch eine Pauschalentschädigung für die Inanspruchnahme des privaten Kfz.

 

Dienstaufwandsentschädigung:

Die Anlage 2 zum KWBG enthält Angaben über die Höhe der Dienstaufwandsentschädigungen für die Beamten auf Zeit. Für die ersten Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden ist demnach ein Betrag zwischen 242,91 € und 798,47 € monatlich festzusetzen.

 

Die Dienstaufwandentschädigung wird zusätzlich zur Besoldung bezahlt. Sie entschädigt nach ihrem Rechtsgedanken für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen / Repräsentationsverpflichtungen und ist durch Beschluss des Gemeinderates zu Beginn der Amtszeit auch bei Wiederwahl festzusetzen. In der vergangen Wahlperiode erhielt der Erste Bürgermeister den gesetzlich möglichen Höchstsatz.

 

Entschädigung für die Inanspruchnahme des privaten Kfz.:

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Kostensenkung wurde bislang die kilometergenaue Abrechnung der Dienstfahrten durch eine Pauschalentschädigung ersetzt., Bislang wurde dem Ersten Bürgermeister für die dienstliche Nutzung seines privaten Kfz. eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 650 € brutto gewährt, zuletzt nach Klärung mit einer Steuerkanzlei eine sog. Reisekostenpauschale in Höhe von 500 € nettto. Dies entsprach einer „Einsparung“ für die Gemeindekasse von 150 €. Die Thematik war Gegenstand der örtlichen Rechnungsprüfung. Insoweit wäre hier neu zu entscheiden. Eine Pauschalierung wäre grundsätzlich möglich, muss sich aber auf einen Aufzeichnungszeitraum von 3 Monaten stützen, der in der aktuellen Pandemielage allerdings nicht repräsentativ ist. Insoweit wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst ab 01.05.2020 spitz nach Bayer. Reisekostengesetz abzurechnen und ggf. neu zu entscheiden, wenn die aktuellen Konditionen für ein Dienstfahrzeug geklärt sind, wie es der Rechnungsprüfungsausschuss ins Spiel gebracht hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Die Höhe der bislang gewährten Entschädigungsleistungen ist dem Gremium bekannt, die finanziellen Auswirkungen hängen von der heutigen Beschlussfassung ab.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt:

 

  1. Dem Ersten Bürgermeister wird gemäß Anlage 2 zum KWBG die Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 798,47 € gewährt (Höchstsatz wie bisher).
     
  2. Für die Benutzung des privaten Kfz. des Ersten Bürgermeisters wird vorerst eine Entschädigung nach dem Bayer. Reisekostengesetz gewährt (=Spitzabrechnung). Sobald die Daten für die Beschaffung eines Dienst-Kfz vorliegen erfolgt eine erneute Beschlussvorlage in der Sache.

 

 

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Anlage/n
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