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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Gemäß § 7 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Obere Paar“ entsendet der Markt Mering 7 Verbandsräte (inkl. 1. Bürgermeister) in die Verbandsversammlung. Die Verbandsräte werden durch die Beschlussorgane der Verbandsmitglieder (hier: Marktgemeinderat) bestellt. Dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen ist in diesem Fall nicht zwingend Rechnung zu tragen, die Bestellten müssen nicht einmal zwingend Gemeinderatsmitglied sein. Der Erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde ist nach Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) kraft Gesetzes Verbandsrat (=geborenes Mitglied). Damit sind noch 6 Sitze zu verteilen.

Soweit das Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer angewendet werden soll, ergäbe sich folgende Sitzverteilung:

Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer

 

 

CSU

SPD

Bündnis 90/

Die Grünen

UWG

 

9

5

4

6

 

 

 

 

 

X6 / 24

2,25

1,25

1,0

1,5

Sitze Abwasserverband

Obere Paar

2+0

1+0

1+0

1+1

Gesamt

2

1

1

2

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Es wird festgestellt, dass der Markt Mering in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar durch den Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
     
  2. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seine Stellvertreter gemäß Art. 39 GO vertreten wird.


     
  3. Folgende Personen werden als Verbandsräte in die Verbandsversammlung bestellt:

    CSUStellvertreter
    ………………………….……………………..……
    ……………………………………………………..

    SPD
    ………………………….………………………….

    Bündnis 90 / Die Grünen
    …………………………..………………………….

    UWG
    …………………………….………………………….
    ……………………………………………………….
     

 

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Anlage/n
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