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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Schulverbandsversammlung besteht gemäß Artikel 9 Absatz 3 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) aus den ersten Bürgermeistern der im Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden aus denen mehr  als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Stichtag für die erforderliche Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Überzählige Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen Gemeinderat abzuberufen

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach schriftlicher Mitteilung der Gemeinde Merching vom 06.04.2020 ist der Markt Mering zur Entsendung von 2 Vertretern (einschließlich erster Bürgermeister) in die Schulverbandsversammlung berechtigt. Der Erste Bürgermeister ist nach Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) kraft Gesetzes Verbandsrat (=geborenes Mitglied). Damit ist noch 1 Sitz zu verteilen (gekorenes Mitglied).
 

Soweit das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer angewendet werden soll, ergäbe sich folgende Verteilung:

 

 

CSU

SPD

Bündnis 90 /

Die Grünen

UWG

 

9

5

4

6

 

 

 

 

 

X1/24

0,375

0,208

0,167

0,25

Sitze Schulverband

0+1

0+0

0+0

0+0

Gesamt

1

0

0

0

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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  1. Es wird festgestellt, dass der Markt Mering in der Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes durch den Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.

 

  1. Es wird festgestellt, dass der Erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seine Stellvertreter gemäß Art. 39 GO vertreten wird.

 

  1. Folgende Person wird als Verbandsrat in die Verbandsversammlung bestellt:

 

VerbandsratStellvertreter

      ………………………….………………………….

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Anlage/n
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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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