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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Innenministerium hat den Kommunen Handlungsempfehlungen für die Abwicklung des Sitzungsdienstes gegeben (vgl. Anlage). Im Kern geht es um die Fragestellung, ob das Vollgremium vor dem Hintergrund der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln weiter tagen soll oder ob die Möglichkeit der beschlussmäßigen Delegation auf bestehende Ausschüsse erfolgen soll. Dies wären beim Markt Mering aktuell der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss.  

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Delegation wäre rechtlich unproblematisch und per Beschluss möglich, sie kann zeitlich befristet oder jederzeit durch Einberufung und Sitzung des Marktgemeinderates widerrufen werden. Ausgenommen sind lediglich die in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Ausnahmekriterien. Der Landkreis verfährt wohl in dieser Art und Weise und lässt das Vollgremium derzeit nicht tagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: --- €

Jährlich: --- €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

---

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat ermächtigt im Zeichen der Coronapandemie den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Bau- und Umweltausschuss mit Ausnahme der laut Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO nicht übertragbaren Aufgaben zu allen Entscheidungen, die laut Geschäftsordnung ansonsten dem Marktgemeinderat obliegen. Die Regelung ist befristet bis 31.08.2020.

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Anlage/n
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IMS vom 20.03.2020 und 08.04.2020

Ausschlusskatalog Art. 32 GO

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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