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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinschaftsversammlung hat unter TOP 3 beschlossen, aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen/zwei weitere Stellvertreter für den Gemeinschaftsvorsitzenden zu wählen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Bei der Wahl handelt es sich um eine sog. Beschlusswahl im Sinne des Art. 33 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Es wird geheim – also mit Stimmzetteln unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – abgestimmt. Die zur Wahl Vorgeschlagenen stimmen mit ab und können sich auch selbst wählen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keiner der Vorgeschlagenen im ersten Wahlgang die erforderlich absolute Mehrheit, so findet unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Werden zwei Stellvertreter gewählt, so geschieht dies in getrennten Wahlgängen jeweils für den ersten und zweiten Stellvertreter.

 

Wahl des ersten Stellvertreters:

  • Abgegebene Stimmen……
  • Ungültige Stimmen……
  • Gültige Stimmen……
  • …………………………

 

Wahl des zweiten Stellvertreters:

  • Abgegebene Stimmen……
  • Ungültige Stimmen……
  • Gültige Stimmen……
  • …………………..……

 

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Beschlussvorschlag
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Anlage/n
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