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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für die Festlegung der Organzuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft und zur Festlegung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist der Erlass einer Geschäftsordnung erforderlich.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Mering hat sich auf Grund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) eine Geschäftsordnung gegeben, die aus der vorangegangenen Wahlperiode übernommen werden kann. Geändert wurde seitens der Verwaltungs lediglich § 7 Abs. 2 bezüglich der Bewirtschaftungsbefugnis des Gemeinschaftsvorsitzenden (Anpassung an die Werte des Marktes Mering) sowie § 17 Abs. 1 zum Thema elektronische Ladung (ebenfalls Anpassung an die Formulierung beim Markt Mering) und § 17 Abs. 4 neu zur Ladungsfrist.

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Beschlussvorschlag
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Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die in der Fassung vom 25.05.2020 vorliegende Geschäftsordnung.

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Anlage/n
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Entwurf GeschO Vgem 2020 – 2026 vom 25.05.2020       

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