- Beschreibung des Vorhabens
An dem Bestandsgebäude soll eine Dachgaube nach Westen hin errichtet werden. Die Dachgaube ist mit einer Breite von 5,0 Meter geplant und soll für eine bessere Belichtung und Raumsituation im Dachgeschoss sorgen.
- Fiktionsfrist
Eingang:10.06.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.08.2020
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:07.09.2020
- Nachbarbeteiligung
Der einzige, direkt betroffene Nachbar wurde beteiligt und hat dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Das Grundstück grenzt darüber hinaus an drei weitere Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne an, hier wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt. Da die Nachbarunterschriften somit nicht vollständig erbracht wurden, ist das Vorhaben im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die baurechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, da sich der Bauort nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes befindet. In der näheren Umgebung sind bereits zahlreich Dachgauben vorhanden, das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht nicht, da gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Mering bei Einfamilienhäusern unabhängig von der Wohnfläche generell 2 Stellplätze nachzuweisen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: