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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümer möchten Ihre Doppelhaushälfte in der Lilienthalstraße 19 aufstocken. Derzeit ist in der Doppelhaushälfte (1+D Geschosse) eine Wohneinheit untergebracht. Bezüglich der Aufstockung wurden in der Vergangenheit bereits zwei Bauanträge eingereicht, zuletzt am 09.01.2020. In der Planung vom Januar 2020 sollte auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss mit einer Firsthöhe von 8,67 Meter aufgestockt werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat  am 17.02.2020 hierzu das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt, da sich nach Auffassung des Gremiums die Aufstockung eingefügt hätte. Im Beschluss wurde auf abstandsflächenrechtliche Belange verwiesen, da die Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden konnten. Aus Sicht des Landratsamtes ist das Vorhaben deshalb so auch nicht genehmigungsfähig. Daher wurde nun, laut Bauherr in Absprache mit dem Landratsamt ein neuer Bauantrag mit einer komplett anderen Planung eingereicht. 

 

Nach der neuen Planung bleibt die Wandhöhe im Vergleich zum Bestand nahezu unverändert, das Dach wird allerdings steiler gestellt um eine bessere Raumausnutzung im Dachgeschoss zu erreichen. Die Firsthöhe erhöht sich daher von aktuell ca. 6 Meter auf 7,36 Meter, was immer noch deutlich niedriger ist als in der vorherigen Planung. Es sollen allerdings nun auch 4 Dachgauben (2x Nordseite mit jeweils 2,38 Meter Breite, 2x Südseite mit jeweils 2,50 Meter Breite, DN 15°) errichtet werden. Diese waren in der vorherigen Planung noch nicht vorgesehen. In Doppelhaushälfte (bislang 1 Wohneinheit) sollen nach Umbau nach wie vor 3 Wohneinheiten untergebracht werden, allerdings werden die einzelnen Wohnungen nun kleiner (Whg. 1 im EG = 125,22 m2, Whg. im OG = 40, 61 m2, Whg. 3 im OG 51,42 m2)

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:10.06.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:10.08.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:07.09.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt an acht andere Grundstücke an. Die Eigentümer der beiden nördlich angrenzenden Grundstücke, sowie der nordöstliche „Punktnachbar“ haben nicht unterschrieben. Alle weiteren Unterschriften sind vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein, hierzu wird auch nochmal auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 17.02.2020 verwiesen. Es wird ergänzend angemerkt, dass in der näheren Umgebung bereits mehrere Gebäude mit Dachgauben ähnlicher Größe haben, daher fügen sich auch die Dachgauben ein. Auf abstandsflächenrechtliche Belange wird diesbezüglich und bezüglich der dann ungleichen Höhenentwicklung der beiden zusammengebauten Doppelhaushälften verwiesen.

 

Für die 3 Wohneinheiten ergibt sich insgesamt ein Stellplatzbedarf von 4,5 = 5 Stellplätzen nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering. Diese werden satzungskonform in einer Doppelgarage und mit 3 offenen Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen. Der Stellplatznachweis wurde somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrechtliche Belange wird verwiesen.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan neu
  • Beschlussbuchauszug vom 17.02.2020 mit alter Planung (Januar 2020)

 

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