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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Unmittelbar beim Landratsamt wurde am 13.05.2020 der Bauantrag „Nutzungsänderung und Umbau von Teilen eines Broschürenlagers zu einer Sauna und Klassenräume der Berufsschule“ eingereicht. Das Landratsamt Aichach-Friedberg bitte den Markt Mering mit Schreiben vom 03.06.2020 um Stellungnahme binnen zwei Monate gemäß Art. 64 BayBO.

 

In den bisher als Lager genutzten Räumlichkeiten im westlichen Gebäudeteil sollen nun ein Saunabereich mit einer Fläche von 62,51 m2, zugehörig zum bestehenden Fitnessstudio, sowie zwei Klassenräume für die bestehende berufsbildende Schule (Fläche 60,31 m2 und 64,66 m2) untergebracht werden. Neben dieser Änderungen sind keine Umbauten bzw. Änderungen in der Gebäudekubatur vorgesehen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:04.06.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:04.08.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:07.09.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt fast ausschließlich an Verkehrsflächen (B2, Augsburger Straße, Lechstraße). Nur im Süden grenzt das Baugrundstück an ein Grundstück im Eigentum des Marktes Mering (Geh- und Radweg, nicht verkehrsrechtlich gewidmet) an. Belange des Marktes Mering sind nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ – 1. Änderung im Teilbereich 2, welcher hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO festgesetzt ist. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§ 8 Abs. 1 BauNVO). Nur ausnahmsweise können Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zugelassen werden (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO), die beantragten Nutzungen fallen unter diese Begrifflichkeit.

 

Da die entsprechenden Nutzungsarten bereits im Gebäude unterbracht sind und die Räumlichkeiten nur erweitert werden, spricht hier aus Sicht der Verwaltung nicht gegen die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB. Es wurden in der Vergangenheit ja bereits entsprechende Ausnahmen für diese Nutzungsart vom Markt Mering erteilt.

 

Laut Architekten des Bauherrn stehen auf dem Flurstück bzw. auf den nahegelegenen Flurstücken insgesamt 147 Stellplätze zur Verfügung. Er errechnet einen Bedarf von 131 Stellplätzen. Der Stellplatznachweis ist demnach erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt eine Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 17 „Holzgartenweg“ – 1. Änderung hinsichtlich der beantragten Nutzung im Teilbereich 2  (Gewerbegebiet § 8 BauNVO).

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabe- und Stellplatzplan

 

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