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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 beschlossen, für den Bereich „Nördliche Afrastraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen und das Büro OPLA, Augsburg, mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes beauftragt.

Zwischenzeitlich hat das Büro OPLA einen ersten Entwurf erarbeitet und wird diesen dem Gremium in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, so dass nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung jeweils in der Fassung vom 14.07.2020 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung,

textliche Festsetzungen und Begründung

jeweils in der Fassung vom 14.07.2020   

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