- Beschreibung des Vorhabens
Es wurde beim Landratsamt unmittelbar ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Carport in der Herzog-Wilhelm-Straße 15 in Hofhegnenberg eingereicht. Das Landratsamt bittet nun die Gemeinde um Stellungnahme binnen 2 Monaten gemäß § 36 BauGB.
Der Carport soll nördlich an den bestehenden Flachdachcarport (Fl. 40,1 m2, 8,65 x 5,04 Meter) angebaut werden. Der Neubau hat die Außenmaße von 5,55 x 8,65 Meter (Fläche 42,8 m2).
- Fiktionsfrist
Eingang:02.07.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:02.09.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:06.08.2020
- Nachbarbeteiligung
Im baurechtlichen Sinne gibt es zwei Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Carport befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Da der Carport an den bestehenden Carport angebaut wird, ist das Vorhaben hinsichtlich der Gesamtgröße von 82,9 m2 nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b) BayBO nicht mehr verfahrensfrei und bedarf einer Baugenehmigung. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: