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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Es wurde beim Landratsamt unmittelbar ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Carport in der Herzog-Wilhelm-Straße 15 in Hofhegnenberg eingereicht. Das Landratsamt bittet nun die Gemeinde um Stellungnahme binnen 2 Monaten gemäß § 36 BauGB.

 

Der Carport soll nördlich an den bestehenden Flachdachcarport (Fl. 40,1 m2, 8,65 x 5,04 Meter) angebaut werden. Der Neubau hat die Außenmaße von 5,55 x 8,65 Meter (Fläche 42,8 m2).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:02.07.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:02.09.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:06.08.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im baurechtlichen Sinne gibt es zwei Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Carport befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Da der Carport an den bestehenden Carport angebaut wird, ist das Vorhaben hinsichtlich der Gesamtgröße von 82,9 m2 nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b) BayBO nicht mehr verfahrensfrei und bedarf einer Baugenehmigung. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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