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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorgeschichte:

Der Haushalt- und Finanzplan 2020-2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 23.04.2020 in öffentlicher Abstimmung beschlossen.

Im Anschluss wurde dieser gemäß Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dem Landratsamt (LRA) zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.

 

Sachlage:

Die Rechtsaufsicht hat mit Schreiben vom 25.06.2020 (Posteingang am 02.07.2020) den Haushalt insgesamt genehmigt jedoch nicht ohne Bemerkungen.

Inhalt siehe Schreiben des Landratsamtes in der Anlage.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aufgabe der kommunalen Finanzwirtschaft ist es, die zur Aufgabenerfüllung benötigten (Deckungs-) Mittel zu beschaffen und sie bedarfsgerecht und optimal einzusetzen. Der Grundsatz der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (Art. 61 abs. 1 Satz 1 GO) ist vorrangiges Ziel der kommunalen Finanzwirtschaft.

„Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung zu vermeiden“ (Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO).

 

Empfehlung:

Da das Landratsamt, entgegen unserer Finanzplanung (2021 – 2023) keiner Genehmigung für veranschlagte Kreditaufnahmen in Aussicht stellt, ist den Forderungen des Landratsamtes nachzukommen (vgl. Hinweise des LRA im beigefügtem Schreiben).

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Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Genehmigung Haushalt 2020 mit Bemerkungen

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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