Vorgeschichte:
Der Haushalt- und Finanzplan 2020-2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 23.04.2020 in öffentlicher Abstimmung beschlossen.
Im Anschluss wurde dieser gemäß Art. 65 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dem Landratsamt (LRA) zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.
Sachlage:
Die Rechtsaufsicht hat mit Schreiben vom 25.06.2020 (Posteingang am 02.07.2020) den Haushalt insgesamt genehmigt jedoch nicht ohne Bemerkungen.
Inhalt siehe Schreiben des Landratsamtes in der Anlage.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Aufgabe der kommunalen Finanzwirtschaft ist es, die zur Aufgabenerfüllung benötigten (Deckungs-) Mittel zu beschaffen und sie bedarfsgerecht und optimal einzusetzen. Der Grundsatz der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (Art. 61 abs. 1 Satz 1 GO) ist vorrangiges Ziel der kommunalen Finanzwirtschaft.
„Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung zu vermeiden“ (Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO).
Empfehlung:
Da das Landratsamt, entgegen unserer Finanzplanung (2021 – 2023) keiner Genehmigung für veranschlagte Kreditaufnahmen in Aussicht stellt, ist den Forderungen des Landratsamtes nachzukommen (vgl. Hinweise des LRA im beigefügtem Schreiben).