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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Mit Schreiben vom 02.02.2019 haben die Marktgemeinderäte Petra von Thienen und Florian A. Mayer die Einführung eines Flächen- und Leerstandsmanagements beantragt.

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die bereits im ISEK unter 15.4 aufgeführt ist.

Der Marktgemeinderat hat dann am 17.10.2019 beschlossen, daß die Maßnahme in die Bedarfsmitteilung der Städtebauförderung für 2020 aufgenommen werden soll. Dies ist dann erfolgt und mittlerweile liegt auch die Rahmenbewilligung vor, so daß die Umsetzung der Maßnahme in Angriff genommen werden kann.

Mittlerweile fanden hierzu Abstimmungsgespräche mit der Regierung von Schwaben und dem Büro Dragomir statt.

Nachdem mittlerweile die Stelle des Marktbeauftragten nicht mehr besetzt ist, sieht die Verwaltung in diesem Bereich zusätzlichen Handlungsbedarf. Es würde daher Sinn machen, auch ein Einzelhandelsmanagement einzuführen und dieses in Kombination mit dem Leerstandsmanagement extern zu vergeben.

Dies hätte den Vorteil, daß bei einer externen Vergabe 60 % der förderfähigen Kosten von der Städtebauförderung als Zuwendung übernommen werden.

Eigenes Personal, z. B. ein Marktbeauftragter, ist dagegen nicht zuwendungsfähig, d. h. der Markt müsste alle Kosten hierfür selbst tragen.

 

Auf Basis dieser Vorgaben hat das Büro Dragomir nun eine Leistungsbeschreibung für ein Leerstands- und Einzelhandelsmanagement erstellt, das bereits mit der RvS vorabgestimmt ist.

 

Dieses wäre nun vom Gemeinderat zu genehmigen, damit dann auf dieser Basis Büros angeschrieben und Angebote eingeholt werden können.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe nachfolgende Begründung:

 

Das Büro Dragomir hat den Kostenaufwand für die erstmalige Datenerhebung zur Einführung eines Leerstandsmanagements auf etwa 18.000 EUR netto geschätzt. In der Folge fallen dann noch Kosten für die laufende Pflege und Datenerhebung an, die erst nach Eingang entsprechender Angebote genauer beziffert werden können.

Gleiches gilt auch für das Einzelhandelsmanagement. Hierbei handelt es sich um eine laufende Begleitung, deren Aufwand und Kosten weitestgehend von der jeweiligen Konzeptvorstellung des anbietenden Büros abhängig sein wird, so daß auch hier auf die noch einzuholenden Angebote verwiesen werden muss.

Insgesamt werden aber 60 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung als Zuschuss gewährt.

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat nimmt die Leistungsbeschreibung zur Vergabe eines Leerstands- und Einzelhandelsmanagements zur Kenntnis und billigt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote von geeigneten Büros einzuholen.

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Anlage/n
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Leistungsbeschreibung   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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