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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr möchte auf dem Schlossgelände 45 Parkplätze im Bereich hinter der ehemaligen Brauerei neu errichten. Auf dem Grundstück sollen dafür im hinten Bereich auf dem Grundstück auch zwei Zisternen abgebrochen werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:12.08.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:12.10.2020

Nächste Gemeinderatssitzung: 08.10.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Von den Eigentümer der vier baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden keine Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein. Die Schaffung von Parkplätzen wird positiv gesehen, da der Bauherr im März 2020 den Einbau von Wohnungen und Gästezimmern in die Brauerei beantragt hat. Der Vorgang liegt derzeit noch beim Landratsamt, die Gemeinde hat in der Sitzung vom 16.04.2020 das Einvernehmen dazu erteilt, allerdings auch auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises verwiesen. Somit stehen hier nun ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

 

Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal – Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf denkmalschutzrechtliche Belange wird verwiesen (Einzeldenkmal – Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9).

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Anlage/n
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