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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Bei der Gemeinde wurde ein Bauantrag zum Umbau eines Bestandsgebäudes (Einfamilienhaus) in der Herzog-Wilhelm-Straße 23 in Hofhegnenberg eingereicht. Bei dem unsymmetrischen Satteldach soll auf Südseite (DN 30° unverändert) ein an sich verfahrensfreies Dachflächenfenster eingebaut werden. An der Ost- und der Westseite werden im 1. OG ebenfalls insgesamt 3 Fenster eingebaut. Die größte bauliche Änderung stellt der Einbau einer Schleppgaube auf der Nordseite auf nahezu der kompletten Firstlänge dar. Dadurch wird das Vorhaben bauantragspflichtig. Die Schleppgaube ist mit einer Breite von 9,73 Meter mit einer DN von 8° geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:25.08.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:25.10.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:08.10.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Von drei Nachbargrundstücke liegen die Unterschriften der Eigentümer vor. Bei einem weiteren Grundstück wurde im Auftrag unterschrieben, näheres ist hierzu ausgeführt. Ohne  nähere Angaben ist aber davon auszugehen, dass diese Nachbarunterschrift nicht erbracht wurde. Nördlich grenzt eine Fläche der Gemeinde Steindorf (Feldweg) an.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Gebiet eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Die Nutzung ändert sich nicht, die Kubatur des Gebäudes ändert sich nicht massiv, in der Umgebung sind deutlich größere Gebäude vorhanden. Die Gebäudehöhe fällt insgesamt mit 6,43 Meter Firsthöhe sogar geringer als bisher, da ein Teil des Daches abgebrochen wird (siehe Eingabeplan). Das Vorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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