Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 129, welches direkt im Norden an das Wohnbaugebiet Nr. 27 „Steindorf Nord“ angrenzt und zwischen Schul- und Hausener Straße liegt, beabsichtigen hier auf einer Teilfläche von ca. 12.000 m² die Bebauug mit gewerblich nutzbaren Gebäuden.
Es soll eine Nutzungsmischung aus Senfproduktion, Gesundheitszentrum, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe mit Biergarten entstehen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB nicht zulässig.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Der Flächennutzungsplan wäre im Zuge des Bauleitverfahrens anzupassen.
Über die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Aichach-Friedberg) ist noch zu klären unter welchen Voraussetzungen das Gebiet zu überplanen ist. Die einzelnen Fachbehörden sind zu beteiligen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplanentwurf zu fertigen, um hier eine Beratungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde zu haben. Der Gemeinde Steindorf liegt hierfür ein Honorarangebot des Planungsbüros OPLA vor.
Die Kosten für die Bauleitplanung sind grundsätzlich vom Vorhabensträger zu tragen.
Der Vorhabensträger hat bereits schriftlich erklärt, dass die Kosten gemäß dem Honorarangebot des Büro OPLA bei Auftragserteilung getragen und an die Gemeinde Steindorf erstattet werden.
Bei Verwirklichung des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: