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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 129, welches direkt im Norden an das Wohnbaugebiet Nr. 27 „Steindorf Nord“ angrenzt und zwischen Schul- und Hausener Straße liegt, beabsichtigen hier auf einer Teilfläche von ca. 12.000 m² die Bebauug mit gewerblich nutzbaren Gebäuden.

Es soll eine Nutzungsmischung aus Senfproduktion, Gesundheitszentrum, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe mit Biergarten entstehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB nicht zulässig.

Zur Realisierung des Vorhabens ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Der Flächennutzungsplan wäre im Zuge des Bauleitverfahrens anzupassen.

Über die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Aichach-Friedberg) ist noch zu klären unter welchen Voraussetzungen das Gebiet zu überplanen ist. Die einzelnen Fachbehörden sind zu beteiligen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplanentwurf zu fertigen, um hier eine Beratungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde zu haben. Der Gemeinde Steindorf liegt hierfür ein Honorarangebot des Planungsbüros OPLA vor.

Die Kosten für die Bauleitplanung sind grundsätzlich vom Vorhabensträger zu tragen.

Der Vorhabensträger hat bereits schriftlich erklärt, dass die Kosten gemäß dem Honorarangebot des Büro OPLA bei Auftragserteilung getragen und an die Gemeinde Steindorf erstattet werden.

Bei Verwirklichung des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Die Gemeinde Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flur-Nr. 129 derGemarkung Steindorf mit ca. 12.000 m², sowie Teilflächen zur Bildung von Sichtdreiecken im Einmündungsbereich der Hausener- und der Schulstraße. In Teilflächen betroffen sind hier die Flur-Nr. 121 – Hausener Straße und Flur-Nr. 314 – Schulstraße. Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: Im Süden von der Flur-Nr. 129/13. Dies ist der öffentliche Grünstreifen des Wohnbaugebietes Nr. 27 „Steindorf Nord“. Im Westen ist der Geltungsbereich von der Schulstraße, Flur-Nr. 314, im Osten von der Hausener Straße, Flur-Nr. 121 und im Norden durch die Restfläche der Flur-Nr. 129 umgrenzt.

Mit dem Vorhabensträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschliessen, in welchem auch die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabensträger geregelt wird.

Die Gemeinde Steindorf beauftragt das Planungsbüro OPLA mit der Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Honorarangebot vom 20.08.2020

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Anlage/n
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  B´planentwurf

Lageplan 

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