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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Bund hat einen Projektaufruf 2020 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet, mit dem die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gefördert werden. Ersatzneubauten sind in Ausnahmefällen förderfähig.

 

Die vorgeschlagenen Projekte sollten Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie sein bzw. sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. In der Vergangenheit wurden bereits vergleichbare Projekte gefördert, so daß grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bei der Auswahl der Projekte zum Zug zu kommen.

 

Diese Kriterien erfüllt grundsätzlich der Ersatzneubau des Sportheims Mering.

 

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Der Regelfördersatz beträgt 45 v. H. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beträgt der Fördersatz 90 v. H. Das Vorliegen einer Haushaltsnotlage wurde durch die Rechtsaufsicht im staatlichen Landratsamt Aichach-Friedberg für den Markt Mering bestätigt.

 

Die Projektskizze, das entspricht einer Bewerbung für das Förderverfahren, ist digital bis zum 30.10.2020 beim Projektträger Jülich vorzulegen. Im I. Quartal 2021 werden die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ausgewählt. Im II. bis IV. Quartal 2021 sind die Anträge vorzulegen und der Projektträger Jülich erteilt die Zuwendungsbescheide.

 

Der Sportverein Mering hat einen Antrag auf Breitensportförderung beim BLSV gestellt, der die Maßnahme fördert, allerdings mit einem geringeren Fördersatz.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bau eines Sportheims ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde. Allerdings ist der Markt Mering aufgrund vertraglicher Regelungen verplfichtet, ein Sportheim zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Bei Gesamtkosten von rund 4,2 Mio. EUR für den Bauabschnitt I wäre nach dem Bundesprogramm mit einer Zuwendung von maximal 3.780.000 EUR zu rechnen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt, für den anstehenden Ersatzneubau des Meringer Sportheims am Projektaufruf 2020 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zum Projektaufruf 2020 beim Projektträger Jülich einzureichen.

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Anlage/n
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ohne 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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