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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Gewächshauses am Nordende der ehemaligen Brauerei. Das Gewächshaus ist mit einer Grundfläche von 251,70 m2, Wandhöhe 4,88 Meter, Firsthöhe bei Satteldach (Glasdach) mit 41° DN 11,15 Meter geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.10.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  29.12.2020

Nächste Gemeinderatssitzung:   10.12.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die baurechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB, da für den Bereich des Bauvorhabens kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Mit Bauantrag vom 12.08.2020 beantragte der Bauherr bereits die Errichtung von 45 Parkplätzen östlich des Brauereitraktes. Diese sollen zur Deckung des Stellplatzbedarfes zum Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehemalige Brauerei (Bauantrag vom 23.03.2020) errichtet werden. Die Garagen- und Stellplatzverordnung sieht explizit kein Gewächshaus vor. Abschließend prüft das Landratsamt den Stellplatznachweis für das Gesamtvorhaben, auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wurde in der Stellungnahme vom 12.08.2020 verwiesen. Die Verwaltung geht jedoch aufgrund der hohen Stellplatzanzahl davon aus, dass insgesamt ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal – Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf denkmalschutzrechtliche Belange wird verwiesen (Baudenkmalnummer 1002635, Hofgarten/Schlosspark, Aktennummer: D-7-71-168-9).

 

 

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Anlage/n
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  • Eingabeplan

 

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