- Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Gewächshauses am Nordende der ehemaligen Brauerei. Das Gewächshaus ist mit einer Grundfläche von 251,70 m2, Wandhöhe 4,88 Meter, Firsthöhe bei Satteldach (Glasdach) mit 41° DN 11,15 Meter geplant.
- Fiktionsfrist
Eingang: 29.10.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 29.12.2020
Nächste Gemeinderatssitzung: 10.12.2020
- Nachbarbeteiligung
Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die baurechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB, da für den Bereich des Bauvorhabens kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein.
Mit Bauantrag vom 12.08.2020 beantragte der Bauherr bereits die Errichtung von 45 Parkplätzen östlich des Brauereitraktes. Diese sollen zur Deckung des Stellplatzbedarfes zum Einbau von Wohnungen und Gastzimmern in die ehemalige Brauerei (Bauantrag vom 23.03.2020) errichtet werden. Die Garagen- und Stellplatzverordnung sieht explizit kein Gewächshaus vor. Abschließend prüft das Landratsamt den Stellplatznachweis für das Gesamtvorhaben, auf das Erfordernis der Erbringung des Stellplatznachweises wurde in der Stellungnahme vom 12.08.2020 verwiesen. Die Verwaltung geht jedoch aufgrund der hohen Stellplatzanzahl davon aus, dass insgesamt ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.
Zur Umsetzung ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis i.S.d. Art. 6 DSchG erforderlich. Daher ist auf denkmalschutzrechtliche Belange (Einzeldenkmal – Schlosspark/Hofgarten; Baudenkmalnummer 100002635, Aktennummer: D-7-71-168-9) zu verweisen
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: