Inhalt der Stellungnahme vom 17.09.2020:
Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, staatliches Abfallrecht, Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, Kommunale Abfallwirtschaft und den Kreisbaumeister beteiligt. Soweit Stellungnahmen abgegeben wurden, erhalten Sie diese in der Anlage mit der Bitte um Beachtung. Darüber hinaus wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Hinweis an die Verwaltung:
Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung der Satzung wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |