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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 29.07.2020:

Der o. g. Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet) liegt westlich der Bundesstraße 2 bei Mering / Sankt Afra bei Abschnitt 1460, Station 0,530 bis Station 0,750 an der freien Strecke.

(1)                        Abstand:

Entlang von Bundesstraßen gilt gem. § 9 FStrG außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom befestigtem Fahrbahnrand Bauverbot, bis 40 m Abstand Baubeschränkung.

Die Bauverbotszone (20 m) und die Baubeschränkungszone (40 m) müssen im Bebauungsplan noch richtig dargestellt werden!

Die Bauverbotszone (20 m) muss eingehalten werden!

(2)                        Erschließung:

Die Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes erfolgt über die Nikolaistraße, Marienplatz und Afrastraße.

(3)                        Allgemeine Auflagen:

Für das Herstellen von Anschlüssen an die innerhalb der Bundesstraße 2 liegenden Versorgungsleitungen ist die besondere Erlaubnis des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Burgkmairstraße 12, 86152 Augsburg schriftlich einzuholen.

Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.

Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

Ansonsten bestehen gegen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form keine Bedenken und Einwände.

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

(1)               Wie in der Stellungnahme erwähnt handelt es sich bei der Bundesstraße (B2) im Osten des Plangebietes um einen freien Streckenabschnitt und befindet sich somit außerhalb des Erschließungsbereiches. Die Bauverbotszone von 20 m sowie die Baubeschränkungszone von 40 m wird redaktionell mit in die Bebauungsplanzeichnung aufgenommen. Die Einhaltung der Bauverbotszone ist bei dem nachfolgendem (Bau-) Genehmigungsverfahren zu beachten.

(2)               Hierbei handelt es sich um Hinweise zur Erschließung des Wohngebietes.

(3)               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt:

(1)               Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung nachrichtlich ergänzt.

(2)               Die Hinweise werden zur Kentnis genommen. Es erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes.

(3)               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes.

 

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Anlage/n
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Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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