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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 29.07.2020:

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Bei uns dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.

Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anlage:

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die aus dem beigefügen Lageplan dargestellten Anlagen befinden sich größtenteils auf den öffentlichen Verkehrsflächen. Anlagen die auf privaten Grundstücken verlaufen werden nachrichtlich in der Bebauungsplanzeichnung dargestellt. Nicht einzeln dargestellt werden die einzelnen Hausanschlüsse. Die Trafostation nördlich des Donauschwabenring ist bereits errichtet. Die Trafostation im Schlesierring ist geplant aber noch nicht errichtet. Die Flächen werden nachrichtlich in der Bebauungsplanzeichnung aufgenommen.  Ein entsprechender Hinweis zu den bestehenden Anlagenteilen und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen und -zonen wird in der Begründung mit aufgenommen. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf gemäß der fachlichen Würdigung und Abwägung nachrichtlich zu ergänzen.

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Anlage/n
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