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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 04.09.2020:

Der Markt Mering beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte.

(1)     Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Dimensionierung der Abwasserkanäle gewährleistet sein muss. Die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden. Dem Kanal darf nur Schmutzwasser zugeführt werden, nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung laut Sachverständigen nicht möglich sein, ist das Niederschlagswasser in einem Zwischenspeicher zu sammeln und schadlos durch gedrosseltes Ableiten in den Mischwasserkanal zu beseitigen.

(2)     Parkplatzbereiche sind mit offenporigem Pflaster (offenporige Fläche) wenn möglich als Sandstreudecke auszubilden.

Die gesamten Versiegelungsflächen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und einzuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

(1)     Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bereits weitestgehend bebautes Gebiet. Durch den einfachen Bebauungsplan soll in der Mitte von St. Afra die zunehmende Bebauung geregelt werden. Die Abwassermengen können bei einer geordneten Nachverdichtung voraussichtlich aufgenommen werden. Zur Beseitigung von nicht verschmutztem Niederschlagswasser wird in den textlichen Festsetzungen unter § 7 eine Festsetzung mit aufgenommen, welche eine Versickerung auf dem Grundstück vorsieht. Sollte eine Versickerung aufgrund der Bodenbeschaffenheiten nicht möglich sein, sind Rückhaltemaßnahmen auf dem Grundstück vorzusehen.

(2)     Private Hof-, Lager- und Verkehrsflächen sind bei Neu- oder Ersatzbauten mit wasserdurchlässigen Materialien auszubilden. Zudem müssen die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen wasseraufnahmefähig bleiben und als natürliche Vegetationsfläche angelegt werden. Diese Festsetzungen sind bereits Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt:

(1)     Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung geändert.

(2)     Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

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Anlage/n
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