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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 17.09.2020:

Wir haben folgende Änderungsanträge für das Grundstück WA3.

(1)     Bauweise

Derzeit ist (Corona-bedingt) eine Realisierung des genehmigten Mehrfamilienhauses nicht abschließend sicher. Alternativ wird über eine Bebauung mit Reihenhäusern nachgedacht.

Antrag: Neben den zugelassenen Einzel- und Doppelhäusern wird auch die Hausgruppe (H) zugelassen.

(2)     Wandhöhen

Die festgesetzten Wandhöhen entsprechen dem geplanten Bauvorhaben. Können die Höhen trotzdem aufgerundet werden um evtl. bauliche Maßtoleranzen und Unebenheiten im Grundstück aufzufangen.

Antrag: Erhöhung der Wandhöhe von 10,10 auf 10,25 und der Gesamthöhe von 12,10 auf 12,25.

(3)     Textteil Staffelgeschoß

Der geplante und in der Zwischenzeit genehmigte Baukörper hält diese Forderung im Bereich des Treppenhauses nicht ein (s. Planausschnitt).

Antrag: Definition des Staffelgeschosses über die übliche Definition, dass das Staffelgeschoss nicht mehr als 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses betragen darf.

Anlage:

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

(1)     Eine Bebauung des WA 3 im Plangebiet mit Hausgruppen entspricht nicht dem Gebietscharakter. Aus der vorausgegangenen Voruntersuchung hat sich ergeben, dass das nördliche Band zwischen Donauschwabenring und Marienplatz/Nikolaistraße geprägt von Einzel- und Doppelhäusern ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es unter anderem die vorhandene städtebauliche Gebäudestruktur zu festigen und zu stärken. Daher wird in diesem Bereich, welches das WA 3 beinhaltet, lediglich Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Bei der Errichtung von Doppelhäusern ist dann eine differenzierte bauliche Nutzung und Bauweise festgesetzt. Somit ist die Wand- und Gesamthöhe, wie auch die Dachform abhängig von der gewählten Hausform.

(2)     Die maximal zulässige Wand- und Gesamthöhe wird entsprechend der Stellungnahme angepasst. Somit ist gewährleistet, dass bei der Bauausführung des genehmigten Einzelhauses ein Spielraum gegeben ist.

(3)     Die Festsetzung zum Staffelgeschoss wird angepasst, sodass diese dem genehmigten Bauantrag entspricht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt:

(1)     Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(1)     Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

(2)     Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.

 

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Anlage/n
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