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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.08.20. bis 18.09.20 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist erneut gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ in der Fassung vom 28.01.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

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Anlage/n
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Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Vorprüfung des Einzelfalles

jeweils in der Fassung vom 28.01.2021  

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