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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (11 Wohneinheiten und 19 Wohneinheiten) im Bereich des Areals zwischen dem Holzweg und der Kanalstraße. Diese Beschlussvorlage befasst sich mit der Errichtung des Mehrfamilienhauses mit 19 Wohneinheiten Nähe der Kanalstraße. Das Gebäude ist mit Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss und Dachspitz geplant, wobei das Dachgeschoss ein Vollgeschoss im baurechtlichen Sinne darstellt, somit hat das Gebäude insgesamt 3 Vollgeschosse + Dachgeschoss. Die Wandhöhe beträgt 7,50 Meter (ab OK Gelände), die Firsthöhe des Satteldaches mit 41° Dachneigung beträgt 14,01 Meter (OK Gelände).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      09.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  09.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Insgesamt sind 18 baurechtliche Nachbargrundstücke vorhanden. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Eines dieser Nachbargrundstücke befindet sich im Eigentum des Bauherrn selbst, zwei dieser Nachbargrundstücke sind im Eigentum des Marktes Mering (Flächen westlich und östlich der Garagenzeile, 16 m2 bzw. 21 m2). Belange des Marktes Mering sind hier nicht berührt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Bauplanungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB, da es für die beiden Baugrundstücke keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die verhältnismäßig massiv bebaute Umgebung ein.

 

Hinsichtlich der Erschließungssituation (Abwasser/Wasser/Straßenverkehrsrecht) wurden die Fachabteilungen Marktbauamt, Wasserwerk und die örtliche Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten. Seitens des Wassermeisters wurde am 13.11.2020 eine Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben. Die Wasserversorgung ist gesichert, die Löschwassermenge ist im Bedarfsfall durch den Bauherrn mittels einer Hydrantenmessung nachzuweisen. Seitens des Marktbauamtes wurde am 19.11.2020 ebenfalls eine Stellungnahme vorgelegt, die Abwasserentsorgung ist gesichert. Die entsprechende Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt. Die Straßenverkehrsbehörde sieht in der beigefügten Stellungnahme vom 23.11.2020 keine verkehrsrechtlichen Bedenken, die gegen eine Ein- und Ausfahrt in die Kanalstraße sprechen.

 

Darüber hinaus richtet sich die Bebauung der beiden Grundstücke nach dem zwischen dem Bauherrn und dem Markt Mering am 01.03.2013 rechtsverbindlich geschlossenen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB. Im Wesentlichen regelt der städtebauliche Vertrag folgende Punkte:

  • Errichtung von Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern möglich.
  • festgelegte Baufenster zur Errichtung der Gebäude. Die Gebäude befinden sich alle komplett innerhalb dieser Baugrenzen.
  • Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,40. Der Bauherr berechnet die GRZ/GFZ für beide Mehrfamilienhäuser zusammen, da diese über die Tiefgarage miteinander verbunden sind. Dies wird so als korrekt angesehen. Es wird insgesamt eine GRZ I von 0,28 errechnet. Die zulässige GRZ I kann gemäß den Vorgaben der BauNVO bis zu einer GRZ (I + II) von bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. Gemäß dem städtebaulichen Vertrag sind für die Berechnung der GRZ II Wege, Straßen und nicht versiegelte Stellplätze nicht heranzuziehen. Der Bauherr berechnet mit der Tiefgarage, den Garagen und den Mülltonnenhäusern eine GRZ (I+II) von 0,56.
  • Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 0,8. Es wird eine GFZ von 0,74 für die Bestandsgebäude Holzweg 2, Holzweg 4, Holzweg 6, sowie für die beiden neu geplanten Gebäude Holzweg 8 und Kanalstraße 7 auf den beiden Baugrundstücken errechnet.
  • eingehauste Mülltonnenabstellplätze sind bei jedem Gebäude vorzusehen.
  • Es sind verbindlich Gebäude mit Satteldächern von maximal 45° Dachneigung vorgesehen. Das Gebäude ist wie beschrieben mit einer Dachneigung 41° geplant.
  • Die maximale Wandhöhe wird mit 7,50 Meter ab dem Bezugspunkt OK Straße angegeben. Die tatsächliche Wandhöhe ab OK Straße beträgt 7,48 Meter.

Somit sind alle Vorgaben des städtebaulichen Vertrages eingehalten.

 

Der Bauherr reicht einen Stellplatzplan für das Gesamtareal, zwischen Pestalozzistraße, Kanalstraße und Tratteilstraße, welches ja in großen Teilen bereits bebaut ist, ein. Die Stellplätze werden als offene Stellplätze, Garagenstellplätze und Stellplätze in der neu geplanten Tiefgarage (49 Stellplätze) nachgewiesen. Das Mehrfamilienhaus Kanalstraße 7 benötigt für die 19 Wohneinheiten insgesamt 34 Anwohnerstellplätze (8 Wohnungen zwischen 50 und 80 m2, 11 Wohnungen über 80 m2), daraus ergeben sich 3,4 Besucherstellplätze. Somit sind für das Gebäude Kanalstraße 7 insgesamt 37,4 = aufgerundet 38 Stellplätze nachzuweisen.

 

Für den bereits gebauten Bestand errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 109 Stellplätzen. Neben den 22 Stellplätzen für den Holzweg 8 werden für den Neubau Kanalstraße 7 nochmal 38 Stellplätze benötigt, somit ergibt sich ein Gesamtbedarf von 169 Stellplätzen. Der vorhandene Bestand wird mit 94 Stellplätzen (50 Garagenstellplätze + 44 offene Stellplätze) angegeben. Durch den Neubau werden 76 zusätzliche Stellplätze geschaffen (7 Garagen, 20 offene Stellplätze, 49 Tiefgaragenstellplätze). Somit stehen nach Abschluss der Baumaßnahme insgesamt 170 Stellplätze zur Verfügung. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Es wird jedoch angemerkt, dass sich die jeweiligen Stellplätze für bestimmte Wohnungen zum Teil nicht auf derselben Flurnummer befinden. Es wäre daher empfehlenswert, wenn das Landratsamt im Zuge des weiteren Genehmigungsverfahrens eine dingliche Sicherung dieser Stellplätze fordern würde.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt und darüber hinaus die Vorgaben des städtebaulichen Vertrages zwischen dem Bauherr und dem Markt Mering eingehalten werden.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellplätze zu den jeweiligen Wohnungen gemäß beiliegenden Stellplatzplan teilweise nicht auf demselben Flurstück wie die jeweiligen Wohnungen befinden. Daher wird auf eine notwendige, dingliche Sicherung der Stellplätze hingewiesen.

 

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan
  • Stellplatzplan

 

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