- Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte auf seinen drei Grundstücken nördlich von Meringerzell, in der Nähe der Straße Am Graben eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle errichten. Die Halle mit den Außenmaßen 24,52 x 11,72 (bzw. 12,06) Meter und einer Fläche von 293,43 m2 soll eine Firsthöhe von 9,09 Meter und eine Wandhöhe von 6,85 Meter aufweisen. Auf der Südseite wird das Satteldach (Dachneigung 20°) zu einem Vordach weitergezogen (Traufhöhe 5,21 Meter).
- Fiktionsfrist
Eingang: 06.11.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 06.01.2021
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021
- Nachbarbeteiligung
Die drei Flurstücke, auf denen die Halle errichtet werden soll, grenzen an insgesamt fünf weitere, baurechtliche Nachbarflurstücke an. Nachbarunterschriften sind im Bauantrag nicht vorhanden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Bauort der Maschinen- und Lagerhalle befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bzw. auch nicht im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Meringerzell. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 35 BauGB als Vorhaben im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das geplante Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, die entsprechende Privilegierung wird durch das Landratsamt geprüft. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: € | Einmalig 2020: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: