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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte auf seinen drei Grundstücken nördlich von Meringerzell, in der Nähe der Straße Am Graben eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle errichten. Die Halle mit den Außenmaßen 24,52 x 11,72 (bzw. 12,06) Meter und einer Fläche von 293,43 m2 soll eine Firsthöhe von 9,09 Meter und eine Wandhöhe von 6,85 Meter aufweisen. Auf der Südseite wird das Satteldach (Dachneigung 20°) zu einem Vordach weitergezogen (Traufhöhe 5,21 Meter).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      06.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  06.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die drei Flurstücke, auf denen die Halle errichtet werden soll, grenzen an insgesamt fünf weitere, baurechtliche Nachbarflurstücke an. Nachbarunterschriften sind im Bauantrag nicht vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bauort der Maschinen- und Lagerhalle befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bzw. auch nicht im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Meringerzell. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 35 BauGB als Vorhaben im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das geplante Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, die entsprechende Privilegierung wird durch das Landratsamt geprüft. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 BauGB privilegiert ist.

 

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

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