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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte eine bestehende Terrassenüberdachung vollständig verglasen. Die überbaute Fläche des Wintergartens beträgt 15,21 m2 (Tiefe 2,50 Meter x 6,00 Meter Breite x 2,10 bzw. 2,89 Meter Höhe), der umbaute Raum beträgt 38,52 m3.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      17.11.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  17.01.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.01.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt nur ein direktes, baurechtliches Nachbargrundstück (westlich angrenzendes Reihenmittelhaus). Ansonsten grenzt das Grundstück nur an öffentliche Verkehrsflächen an. Die Unterschriften wurden vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II. BA". Während die Errichtung einer Terrassenüberdachung bis zu einem Maß von 3 Meter Tiefe und 30 m2 Fläche nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO verfahrensfrei ist, ist ein teil- oder komplett verglaster oder verschlossener Wintergarten immer bauantragspflichtig, da dies baurechtlich als Wohnraumerweiterung zu sehen ist. Die im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellte Baugrenze direkt an der Südfassade des Gebäudes wird bereits mit der bestehenden Terrassenüberdachung im gleichen Maß (2,50 Meter Tiefe x 6,00 Meter Breite) überschritten. Hierzu hat der Bau- und Umweltausschuss am 06.12.2010 bereits eine isolierte Befreiung erteilt. Auf den entsprechenden, beigefügten Beschlussbuchauszug wird verwiesen. Da sich die überbaute Fläche nicht vergrößert und es sich bei dem Wintergarten um ein im Vergleich zum Gebäude untergeordneten Gebäudeteil handelt, werden keine Bedenken hinsichtlich einer Baugrenzenbefreiung (vgl. Nr. 4.1 der Satzung) für den vorliegenden Bauantrag gesehen.

 

Der Bebauungsplan sieht zudem unter Nr. 5.3 der Satzung vor, dass die Dächer der Haupt- und Nebengebäude mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 45° bis 52° auszuführen sind, die Dächer von zusammengebauten Gebäuden müssen zudem die gleiche Dachneigung aufweisen. Der Wintergartenanbau hält diese Vorgaben nicht ein. Am 07.09.2020 hat der Bau- und Planungsausschuss für eine relativ baugleiche Terrassenüberdachung im Geltungsbereich des gleichen Bebauungsplanes eine isolierte Befreiung erteilt und ebenfalls von den Festsetzungen der Baugrenze und von Nr. 5.3 befreit. Somit ist aus Gründen der Gleichbehandlung hier ebenfalls eine Befreiung zu erteilen.

 

Die beiden notwendigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB können erteilt werden, da zudem die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen auch städtebaulich vertretbar sind.

 

Laut Berechnung der Verwaltung erhöht sich die GRZ durch die Baumaßnahme von 0,29 auf 0,325, die GFZ von 0,46 auf 0,496. Die zulässige Höchstwerte laut Bebauungsplan von 0,4 (GRZ) und 0,8 (GFZ) werden eingehalten. Weitere Befreiungen sind nicht notwendig. Die Wohnraumerweiterung löst auch keinen zusätzlichen Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung aus.

 

Bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum direkt angrenzenden Reihenmittelhaus wird auf abstandsflächenrechtliche Belange verwiesen. Das Landratsamt ist hier alleine für die Erteilung einer Abweichung nach der BayBO zuständig. An der Bestandssituation ändert sich aber nichts, da schon die Terrassenüberdachung abstandsflächenpflichtig war.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 25 „Unterfeld II. BA“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Nichteinhaltung von Nr. 5.3 (Dachform) der Satzung.

 

Bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum direkt angrenzenden Reihenmittelhaus wird auf abstandsflächenrechtliche Belange verwiesen.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan
  • Beschlussbuchauszug vom 06.12.2010 – isolierte Befreiung Terrassenüberdachung.

 

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