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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2020 mit einem Bauantrag zum Neubau von drei Reihenhäusern mit Garage und Stellplatz in der Hartwaldstr. 21 befasst. Im Zuge der Beratungen kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB nicht einfügt. Weiter empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre.

 

Zwischenzeitlich hat das Büro OPLA gemeinsam mit der Verwaltung einen Vorschlag für einen Geltungsbereich eines Bebauunsplanes erarbeitet. Das Büro OPLA ist in der Sitzung anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Hartwaldstraße sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bebauungsplanverfahren: Netto 11.701,83 €

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 76 „Nördlich der Hartwaldstraße“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre vorzubereiten.

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA, Augsburg beauftragt.

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Anlage/n
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Beschlussbuchauszug – Bau- und Planungsausschuss vom 07.12.2020

Lageplan Geltungsbereich  

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