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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Inhalt der Stellungnahme vom 05.08.2020:

Nach Durchsicht und Rücksprache mit dem Gutachterbüro Bekon bezüglich der beigeleglegten Schalltechnischen Untersuchung (SU) BNr. LA12-184-G04-01 vom 05.11.2019 sind die auf Seite 8 unter Nr. 7 gennannten Werte die alten Festsetzungen aus der 18. BlmSchV vor 01.09.2017. Legt man die neuen Zugrunde, wie in der Berechnung Seite 18, so muss der Wert für mittags und abends innerhalb der Ruhezeiten um 5 dB(A) auf 66 dB(A)/m² erhöht werden.

 

Rechtsgrundlagen: 18. BlmSchV, DIN 45691

Möglichkeiten der Überwindung: Anpassung Satzung! Sonst passt das mit der SU nicht zusammen. SU ist nach Aussage Firma Bekon auch nicht für BPL Nr. 61 sondern für Baugenehmigungsverfahren.

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die 18. BlmSchV hat sich am 1. Juni 2017 geändert, dementsprechend ist wie in der Stellungnahme vom Landradsamt Aichach Friedberg - Immissionsschutz aufgeführt die Satzung unter § 11 Abs. 2 entsprechend anzupassen. Die Änderung wurde bereits vor der erneuten Beteiligung aufgenommen und angepasst. Während der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 04.11.2020 bis 07.12.2020 wurde vom Landradsamt Aichach Friedberg mit dem Schreiben vom 30.11.2020 folgende Stellungnahme abgegeben:

-       mit Schreiben vom 02. 11. 2020 beteiligten Sie uns erneut zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Beim Freibad“ des Marktes Mering. Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz und den Kreisbaumeister beteiligt. Von den Fachstellen und aus bauleitplanerischer Sicht werden keine Anregungen oder Bedenken mehr vorgebracht.

Aufgrund der bereits vor der erneuten Beteiligung angepassten Emissionskontingente und der zweiten Stellungnahme vom Landradsamt Aichach-Friedberg ist der Bebauungsplanentwurf nicht mehr zu ändern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

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Anlage/n
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