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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Vorangegangen war eine Planung für eine einfache Stahlhalle zur Lagerung von Material, die nach den Erfordernissen der Freiwilligen Feuerwehr Mering durch das Marktbauamt geplant und mit Kosten hinterlegt wurde.

In der weiteren Diskussion stellte sich jedoch heraus, daß es notwendig werden würde, das Feuerwehrgerätehaus Mering um drei Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge zu erweitern.

Rahmenbedingungen:

  • Aufgrund steigender Mitgliederzahlen müssen mittlerweile die Reservespinde an der Nordseite der Halle genutzt werden, um allen Einsatzkräfte einen Spind zur Verfügung stellen zu können. Dort werden die Mindestabstände zwischen Spind und Fahrzeug (mindestens 1,40 m, tatsächlich 0,90 m) nicht eingehalten; es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko in diesem Bereich.
  • Im Jahr 2021 erhält die Freiwillige Feuerwehr Mering ein neues Fahrzeug GW-MGH (Gerätewagen Modularer Gerätesatz Hochwasser), das der Bund als Katastrophenschutzfahrzeug zur Verfügung stellt. Die Beladung besteht aus 11 Rollwagen.
  • Für diese 11 Rollwagen reicht der vorhandene Lagerraum grundsätzlich nicht. Vorübergehend kann durch Verlagerung anderer Materialien ein Teil der Rollwagen untergebracht werden.
  • Der Landkreis arbeitet an einem Konzept zur Ausrüstung der Feuerwehren mit Trägerfahrzeugen für Wechselladersysteme. Das Trägerfahrzeug ist jeweils mit einem Wechsellader bestückt, die beiden weiteren Wechsellader benötigen einen Stellplatz. Frühestens 2025 ist mit einer Umsetzung des Konzeptes zu rechnen
  • Hinter dem Feuerwehrgerätehaus steht ein Schuppen, in dem sich u. a. ein Übergaberaum für Feuerwehrschutzkleidung und Atemschutz befindet. Dort deponieren benachbarte Feuerwehren die zu reinigenden Anzüge und zu wartenden Atemschutzgeräte und holen diese dort auch wieder ab.
  • Im selben Schuppen werden auch befüllte Sandsäcke gelagert, die dort der Witterung ausgesetzt sind, was einen vorzeitigen Verschleiß verursacht bzw. sind die Sandsäcke bei Frost nur bedingt einsatzbereit.
  • An der nördlichen Grundstücksgrenze steht ein weiteres teilweise offenes Lager, in dem Ölschlängel und Schalholz gelagert werden. Das eingelagerte Material leidet unter den Witterungseinflüssen.

 

Planung:

Im Norden des Grundstücks an die Waschhalle anschließend ist eine Erweiterungsfläche für drei Stellplätze vorgesehen. An der Rückwand der Stellplätze sollen Hochregale eingebaut werden, welche die Materialen, die derzeit in Schuppen gelagert sind aufnehmen.
Dieses Schwerlastregale sind geplant mit einer Länge von 10 m und drei Etagen in der Höhe, so daß dort 30 Paletten (Sandsäcke, Ölbinder, Sondergeräte, Schalholz, Hochwasserschutzgeräte) Platz finden.

Auch der Übergaberaum für Feuerwehrkleidung und Atemschutzausstattung für andere Feuerwehren soll in der Erweiterung Platz finden.

Von den vorhandenen Anhängern verbleibt nach Inbetriebnahme des GW-MGH nur der Mehrzweckanhänger (die Beladung der Anhänger wird in Rollwagen verlastet), das Boot erhält einen Bootstrailer, so daß zwei Anhänger insgesamt unterzubringen sind. Ein Anhänger findet Platz hinter dem MZF, der zweite benötigt einen Stellplatz.

Der GW-MGH findet Platz auf einem derzeit durch Anhänger belegten Stellplatz. Für das Konzept „Wechselladersystem“ sind drei weitere Stellplätze erforderlich.

Bauplanungsrechtlich ist eine Erweiterung möglich:

 

der geplante Bereich der Erweiterung liegt innerhalb des Baufensters (bebaubarer Bereich) und auch die Einhaltung der Grundflächenzahl mit 0,8 und der Geschoßflächenzahl mit 1,0 sollte anhand der Grundstücksgröße kein Problem darstellen. Der Bebauungsplan läßt die geplante Erweiterung zu.

 

Bei einem Fahrversuch bestätigte die Freiwillige Feuerwehr Mering, daß die Fläche hinter/neben dem Feuerwehrgerätehaus auch mit einer Erweiterung um drei Stellplätze erreichbar und befahrbar bleibt.

 

Geplant ist die Ausschreibung der Objektplanungsleistung des Architekten (LPh 1 bis 4) (Vergabe freihändig im Wettbewerb mit drei Planungsbüros) bis zur Genehmigungsplanung und weiter eine teilfunktionale Ausschreibung der Bauleistung („schlüsselfertiges Bauen“).

 

Das Zuwendungsverfahren im Bereich der Feuerwehrförderung ist in der Regel eine Frage von wenigen Wochen. Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt Aichach-Friedberg dauern für gewöhnlich sechs bis zwölf Monate, so daß die Erweiterung voraussichtlich erst im Jahr 2022 verwirklicht werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe nach Art. 1 Abs. 1 und 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz. Mit Datum vom 14.09.2020 bestätigte die Kreisbrandführung die Notwendigkeit einer Erweiterung um drei Stellplätze.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Kostenschätzung für die Erweiterung beläuft sich auf 350.000 EUR (Feuerwehrführung) bzw. auf 440.000 EUR (technisches Bauamt). Der Freistaat Bayern bezuschußt das Vorhaben nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens mit einem Festbetrag in Höhe von 27.500 EUR für den ersten und zweiten Stellplatz und 34.000 EUR für den dritten Stellplatz, in Summe also 89.000 EUR.

 

Im Entwurf des Haushalt- und Finanzplans 2021 - 2024 sind für diesen Zweck bei den HHSt. 1300-9400.010 und 1300-9420.010 in Summe 500.000 EUR veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um drei Stellplätze an der Nordseite des Bestandsgebäudes auf der Grundlage der beigefügten Skizze zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen (LPH 1 bis 4) auszuschreiben (drei Angebote für die Erstellung der Leistungsbeschreibung) und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Auf Grundlage der Planung wird die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsantrag für die staatliche Förderung zu stellen und die Baugenehmigung zu beantragen. Weiter ist die teilfunktionale Ausschreibung zu veranlassen, sowie die Fachplanungsleistungen und die Baugrundunterschung zu beauftragen; die Beauftragung des Generalunternehmers zum Bau des Gebäudes ist dem Marktgemeinderat zur Beschlußfassung vorzulegen.

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Anlage/n
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Skizze zur Erweiterung

Fotos zum Bestand                     

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