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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der Haushalt 2021 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 2.759.400 EUR (2020: 2.892.200 EUR)

und im Vermögenshaushalt mit 1.363.500 EUR ( 2020: 2.811.900 EUR).

 

Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr mit 340 v. H. unverändert.

 

Haushaltsausgleich 2021 bis 2024

Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich, d. h. der Deckung der Ausgaben durch Einnahmen in gleicher Höhe, die ihrerseits Ausfluss des Grundsatzes der Sicherung der Aufgabenerfüllung ist (Art. 61 Abs. 1 GO), enthält Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO.l

Die beiden Haushaltsteile, Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt, sind jeweils für sich in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Einzelheiten zum Ausgleich regelt die KommHV-Kameralistik im Fünften Abschnitt.

 

Die Gemeinde Schmiechen schafft es im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Planjahren 2022 bis 2024 im Verwaltungshaushalt die notwendige Zuführung zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften.

 

Der Bau- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 den Haushalt 2021 vorberaten. Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Schmiechen einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und Bestandteilen, den Finanzplan sowie den Stellenplan, wie in der Anlage beigefügt, zu beschließen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgaben-sätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO)

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und Bestandteilen, wie in der Anlage beigefügt.

 

Der Finanzplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

 

Der Stellenplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

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Anlage/n
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Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan 2021      

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