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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Östlich des Bestandsgebäudes Sedlhofring 6 in Hofhegnenberg soll ein Doppelhaus errichtet werden. Über den am 11.02.2021 bei der Verwaltung eingegangenen Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Doppelhaus in Lage und Größe wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig ist.

 

Der Baukörper ist den Grundmaßen 9 x 15 Meter geplant. Das Gebäude soll mit Satteldach (DN 43°) mit Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 5,84 Meter, die Firsthöhe 10,04 Meter. Die Grundflächenzahl gibt der Planer mit 0,26, die Geschossflächenzahl mit 0,52 an.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      11.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  11.04.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   25.03.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne, Unterschriften wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Die notwendigen Stellplätze müssen generell erst in einem späteren Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Der Planer gibt allerdings an, dass er für die beiden Wohneinheiten 4 Stellplätze (2 offene Stellplätze, 2 Garagenstellplätze mit ausreichend Stauraum) erstellen wird. Dies wäre so ausreichend.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da sich der geplante Baukörper hinsichtlich Größe, Lage und Art der Nutzung nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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