- Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller möchte an ein bestehendes Wohnhaus in der Brunnener Straße 11 a ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung anbauen. Das zweigeschossige Gebäude (KG+EG+DG) ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 35° bei einer Firsthöhe von 7,63 Meter und einer Wandhöhe von 4,12 Meter geplant.
- Fiktionsfrist
Eingang: 19.02.2021
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 19.04.2021
Nächste Gemeinderatssitzung: 29.03.2021
- Nachbarbeteiligung
Die Eigentümer der fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke haben sich schriftlich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungs-/Einbeziehungssatzung Brunnener Straße. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung war notwendig, da das Landratsamt das Vorhaben nicht über § 34 BauGB genehmigungsfähig hielt. Ursprünglich wurde am 10.01.2020 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, zum Bauvorhaben hatte der Gemeinderat am 10.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit 11:0 erteilt.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der Entwicklung-/Einbeziehungssatzung Brunnener Straße. Bei einer Einbeziehungssatzung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit darüber hinaus nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: