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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte an ein bestehendes Wohnhaus in der Brunnener Straße 11 a ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung anbauen. Das zweigeschossige Gebäude (KG+EG+DG) ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 35° bei einer Firsthöhe von 7,63 Meter und einer Wandhöhe von 4,12 Meter geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.04.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:   29.03.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die Eigentümer der fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke haben sich schriftlich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungs-/Einbeziehungssatzung Brunnener Straße. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung war notwendig, da das Landratsamt das Vorhaben nicht über § 34 BauGB genehmigungsfähig hielt. Ursprünglich wurde am 10.01.2020 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, zum Bauvorhaben hatte der Gemeinderat am 10.02.2021 das gemeindliche Einvernehmen mit 11:0 erteilt.

 

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der Entwicklung-/Einbeziehungssatzung Brunnener Straße. Bei einer Einbeziehungssatzung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit darüber hinaus nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben den Vorgaben der Entwicklungs-/Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ entspricht und sich darüber hinaus nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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