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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 22.02.2021:

Da Lösungen von Einwänden grundsätzlich denkbar sind, werden solche in der Stellungnahme zum „BPL. Nr. 28 „Steindorf Ost“ behandelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Einwände im Bebauungsplan gelöst werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt die Anregungen zur Kenntnis.

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Anlage/n
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