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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“ gefasst.

 

Während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.01.2021 bis 01.03.2021 gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat billigt die von der Bürogemeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung (OPLA) ausgearbeitete 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Steindorf Ost“ in der Fassung vom 25.03.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung in der Fassung vom 25.03.2021  

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