Aktuell liegen der Bauverwaltung einige Bauanträge sowie zahlreiche Anfragen vor, die eine grundsätzliche Regelung im Vorfeld hinsichtlich der angestrebten Bauweise und Nachverdichtung notwendig erscheinen läßt.
Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich nördlich von St. Afra wäre es daher sinnvoll, einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre zu erlassen.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen drohende Konfliktsituationen vermieden und die abzusehende innenortsabträgliche Nachverdichtung über den § 34 BauGB hinaus verhindert werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauliche Dichte im Geltungsbereich städtebaulich verträglich zu ordnen und zu steuern
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Innenbereichsfläche, die nach § 34 BauGB auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaut werden kann. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wäre dann nahezu der gesamte Ortsteil St. Afra überplant.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Kosten für das Bauleitplanverfahren: derzeit liegt noch kein Angebot vor, aufgrund des Planungsumgriffs und der Regelungen der HOAI wird das Honorar brutto voraussichtlich bei etwa 38.000 – 42.000 EUR liegen.