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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Projekt- und Vergabeausschuß hat beschlossen, die Bauparzelle Nr. 4 (Flurnummer 3099/19) mit einer Größe von 2.500 m² gemeinsam an die Firmen A und B zu verkaufen. Konkret wird also einer der Firmeneigentümer zunächst die ganze Parzelle von uns kaufen, und dann anschließend einen Teil davon an den zweiten Käufer weiterveräussern.

Das Problem liegt nun darin, daß die beiden Interessenten das Grundstück wie im beigfügten Lageplan dargestellt in Nord-Süd-Richtung teilen werden. Dabei erhält die Firma A 1.030 m² und die Firma B 1.473 m².

Ein andere Teilung scheidet aus, da ansonsten die geplanten Gebäude auf dem Grundstück nicht mehr situiert und verwirklicht werden können.

Dadurch entsteht nun das Problem, daß die westliche Grundstückshälfte nach der Teilung nur noch über die gemeindliche Flurnummer 3099/18 erschlossen werden kann.

Hierbei handelt es sich um ein Grundstück für eine mögliche künftige Straßenanbindung an einen Teil 2 des Gewerbeparks, das aber im aktuellen Bplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist.

Um die Zufahrt über dieses Grundstück sicherzustellen, ist daher diese Fläche von „Öffentliche Grünfläche“ in „Öffentliche Verkehrsfläche“ zu ändern.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ohne Änderung des Bebauungsplanes scheidet der vom PAGM beschlossene Verkauf des Grundstückes an die beiden Firmen aus, da die westliche Hälfte dann nicht mehr erschlossen wäre.

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens haben die künftigen Käufer zu tragen.

 

Darüber hinaus haben die Käufer auch die Kosten der zusätzlichen Grundstücksanschlüsse sowie der Asphaltierung zu tragen, dies wird aber unabhängig von diesem Verfahren eigens geregelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Plan. Sämtliche Kosten des Verfahrens haben die künftigen Käufer der Bauparzelle 4 als Veranlasser zu tragen.

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Anlage/n
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Plan Änderungsbereich

Plan Teilung und Zufahrt   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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