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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr möchte das Altbestandsgebäude auf dem Grundstück Kissinger Straße 9 abbrechen und durch einen Neubau ersetzen. Das zweigeschossige Gebäude ohne Keller ist mit Pultdach (DN 7°) mit einer Gesamthöhe von 7,08 Meter geplant. Im Gebäude soll zudem eine Einliegerwohnung untergebracht werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      06.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  06.07.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.07.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Alle Nachbarunterschriften wurden vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich deshalb nach § 34 BauGB. Das zweigeschossige Gebäude fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein.

Eigentlich hätte das Vorhaben gemäß Geschäftsordnung im Verwaltungsweg bearbeitet werden, allerdings kann der geplante Neubau die Abstandsflächen nach der gemeindlichen Satzung über die abweichende Tiefe der Abstandsfläche zum anderen Wohnhaus auf dem Grundstück (Kissinger Straße 9 a) minimal nicht einhalten. Laut Rücksprache mit dem Landratsamt ist hier trotzdem formell eine Abweichung zu erteilen, auch wenn sich wie hier beide Gebäude auf einem Flurstück befinden. Seitens des Landratsamt werden hier keine Bedenken an einer Abweichung von den Abstandsflächen gesehen, da die Abstandsflächen zu allen Nachbargrundstücken auf dem Grundstück eingebracht werden können und darüber hinaus der brandschutzrechtlich geforderte Mindestabstand von 5,00 Meter (Abstand an der geringsten Stelle 5,64 Meter) zwischen den beiden Gebäude eingehalten ist.

 

Im südöstlichen Bereich überlappen sich die Abstandsflächen beider in einem Dreieck (Breite 2,55 Meter / Tiefe max. 0,56 Meter) geringfügig. Auch an einer anderen Stelle auf dem Grundstück selbst kommt es zu einer weiteren Überlappung von ca. 1,20 Meter Breite x ca. max. 0,30 Meter Tiefe). Der Architekt beantragte am 06.05.2021 diesbezüglich eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung (siehe beigefügtes Schreiben). Seitens der Verwaltung wird hier eine Abweichung als unproblematisch gesehen, da hier kein Nachbar in seinen Rechten berührt wird und eine andere Positionierung des Gebäudes weiter nordwestlich aufgrund der Abstandsflächen und des Grundstückszuschnittes nicht möglich ist.

 

Für das Einfamilienhaus mit der Einliegerwohnung über 50 m2 sind gemäß Stellplatzsatzung insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen. Neben zwei offenen Stellplätzen neben dem Haus plant der Bauherr die Errichtung eines Doppelcarport direkt an der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Die Ausfahrt erfolgt jedoch nicht direkt auf die Straße, sondern auf den Innenhof. Somit ist auch der notwendige Stauraum von 3,00 Metern nach der GaStV eingehalten. Die vier Stellplätze, sowie die Stellplätze für das andere Gebäude werden alle über eine gemeinsame, angemessene Zufahrt erschlossen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur St.-Franzisk-Kapelle wird auf denkmalschutzrechtliche Belange verwiesen. Hierzu wird die Fachstelle im Landratsamt im Verfahren beteiligt. Das Bestandsgebäude steht derzeit ohne Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze zum Kirchengrundstück, der Neubau weist die Abstandsflächen zum Kirchgrundstück komplett nach. Daher ist davon auszugehen, dass das Vorhaben positiv gesehen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe des Marktes Mering durch das Landratsamt wegen der geringfügigen Nichteinhaltung der Abstandsfläche zwischen den beiden Gebäuden Kissinger Straße 9 und Kissinger Straße 9 a, wie in den Planunterlagen dargestellt, zu.

 

Aufgrund der Nähe zur St.-Franzisk-Kapelle wird auf denkmalschutzrechtliche Belange verwiesen.

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Anlage/n
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  • Gez. Lageplan, Eingabeplan
  • Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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