Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.08.2020 bis zum 18.09.2020 durchgeführt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der angepassten Planung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“, wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 11.02.2021 bis zum 15.03.2021 durchgeführt.
Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 20.05.2021 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |