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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

Dem Bauherrn wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg am 05.09.2017 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Ringstraße 52 erteilt. Der Gemeinderat Schmiechen hat sein Einvernehmen zum Bauvorhaben am 08.05.2017 erteilt. Der Bauherr beantragte mit Antrag vom 29.04.2021 nun die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Baugenehmigung. Mit Schreiben vom 11.05.2021 bittet das Landratsamt nun um Mitteilung, ob das Einvernehmen zur beantragten Verlängerung erteilt wird.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:           20.05.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:   Keine Fiktionsfrist, aber Monatsfrist

             durch das Landratsamt

Nächste Gemeinderatssitzung:     02.07.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

Im ursprünglichen Bauantrag waren die Nachbarunterschriften nur teilweise vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Auf die Sitzungsvorlage 2017/1588 wird verwiesen. Eine Baugenehmigung hat gemäß Art. 69 BayBO eine Geltungsdauer von 4 Jahren und kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 2 Jahren verlängert werden. Das Gebäude befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein, Stellplätze können nachgewiesen werden. Der Sachverhalt ist rechtlich noch genauso wie 2017 zu bewerten, daher spricht nichts gegen die Erteilung des Einvernehmens zur Verlängerung der Baugenehmigung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung gemäß § 36 BauGB zu, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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