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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die letzte Anpassung der der Kinderbetreuungsgebühren fand am 01.06.2017 statt. Zwischenzeitlich zahlt das Land Bayern ab 01.04.2019 für alle Kinder ab 3 Jahren einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 € / Monat. Das Krippengeld in Höhe von 100,00 € wird einkommensabhängig ab dem ersten Lebensjahr gewährt (diese Leistung ist in der Aufstellung nicht berücksichtigt, da nicht alle Eltern in den Genuss kommen).  Die Elternbeiträge sind neben der kinderbezogenen Förderung durch das Land Bayern und der Gemeinde ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung und Erhaltung des Betriebes eines Kindergartens.

Im Geschäftsjahr 2020 betrug der von Seiten der Gemeinde zu leistende Defizitausgleich 86.500,00 €.

Um in unserer Verwaltungsgemeinschaft eine einheitliche Linie einzuschlagen wird vorgeschlagen die Beiträge an die des Marktes Mering anzupassen.

Durch die Erhöhung entstehen entsprechend der beigefügten Aufstellung für Eltern von Kindergartenkindern bei einer Buchungszeit von  5 – 6 Stunden monatliche Kosten in Höhe von 44,- €. 

Auch die Kosten für die Betreuung in der Krippe halten sich auch nach der Erhöhung in Grenzen (Buchungszeit 4 – 5 Stunden 215,00 € / Monat (+39,- €), ohne Berücksichtigung des Krippengeldes).

 

Neben den neuen Gebühren werden keine weiteren Leistungen (Materialgeld) erhoben.

 

Dem Elternbeirat wurden die Informationen zur Verfügung gestellt und zu der geplanten Anpassung der Beiträge um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Nach heutigen Stand könnte durch die Beitragserhöhung das Defizit, welches durch die Gemeinde zu tragen ist, um ca. 60.000,- € reduziert werden.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Erfordernis, die Beiträge zur Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtung Kinderhaus „Sternschnuppe“  anzupassen und stimmt einer Anpassung an die derzeitigen Gebühren an die Sätze des Marktes Mering entsprechend der beigefügten Aufstellung vom 28.05.2021 zu.

 

Die neuen Sätze gelten ab dem 01.09.2021.

 

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Anlage/n
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Gegenüberstellung alte und neue Gebühren 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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