Zu diesem TOP dürfen wir auf die Beschlußvorlage im nichtöffentlichen Teil verweisen, die den Verkauf des Gewerbegrundstück Ohmstraße 10 zum Gegenstand hat.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der vom PAGM empfohlene Verkauf des Grundstücks kann an diesen Erwerber nur erfolgen, wenn das nicht zulässige zentrumsnahe Sortiment entsprechend abgeändert wird.
Hierzu ist zunächst ein Nachtrag zum Einzelhandelsgutachten erforderlich, auf dieser Basis kann dann der Bebauungsplan geändert werden.
Hierzu der Hinweis, daß bereits vor einiger Zeit ein Nachtrag zum Einzelhandelskonzept erstellt wurde. In diesem 1. Nachtrag wurden Fahrräder aus dem zentrumsrelevanten Sortiment herausgenommen. Wir würden daher diese Anpassung ebenfalls gleich in die Änderung des Bebauungsplanes mit einarbeiten lassen.
Konkret sieht die Änderung damit wie folgt aus:
Aus der Anlage 1 zum Bebauungsplan (Tabelle der ortsmittenrelevanten und nicht-ortsmittenrelevanten Sortimente) werden aus der ersten Spalte folgende Begriffe gestrichen:
a) Baby- und Kinderausstattung
b) Fahrräder
Weitere Änderungen oder Anpassungen des Bebauungsplanes erfolgen nicht. Aus diesem Grunde kann in diesem Fall auch gleich der Billigungs- und Auslegungsbeschluß gefaßt werden. u
Nachdem das Büro OPLA bereits den Bebauungsplan aufgestellt hat und hierzu auch alle bisherigen Änderungen durchgeführt hat, wird empfohlen, auch für diese Änderung das Büro OPLA zu beauftragen.
Zusätzlicher Hinweis:
Das vorhandene Einzelhandelsgutachten, das die zentrumsrelevanten Sortimente festlegt, sollte generell aktualisiert und den vorhandenen Gegebenheiten angepaßt werden. Hierzu wird das Büro Haider ein Angebot erarbeiten, das wir dann im Herbst dem Gremium vorlegen können.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2021: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Mit den Käufern des Baugrundstücks wurde vereinbart, daß diese die Kosten des Verfahrens bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 EUR tragen. Die voraussichtlichen Kosten liegen darunter, so daß für den Markt Mering keine Kosten anfallen. Die Kostenübernahme wird in den Notarvertrag mit aufgenommen.