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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat die Initiative der Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm unter dem Motto „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ durch einen Beschluss vom 30.06.2021 positiv begleitet. Das Städtetagspräsidium sieht in der Initiative eine gute Grundlage, für mehr Handlungskompetenzen der Städte bei der Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten, die in Modellversuchen erprobt werden sollten.

 

Da zwischenzeitlich weitere Städte der Initiative beigetreten sind, möchte der Deutsche Städte-tag die Initiative breiter bekannt machen und auch weiteren Groß-, Mittel- und kleineren Städten die Gelegenheit zum Beitritt ermöglichen. Auf beigefügte KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR wird verwiesen.

 

Auf Nachfrage von Erstem Bürgermeister Mayer beim Deutschen Städtetag, wie ein Betritt zu o.g. Initiative möglich ist, teilte dieser mit, dass es dazu keine festen Vorgaben gibt, sondern dies der internen Organisationshoheit der Kommunen obliegt. Es würde also auch ein formloses Bürgermeisterschreiben ausreichen, aus welchem der Beitrittswille hervorgeht. Allerdings ist der Städtetag auch an Ratsbeschlüssen und weitergehenden Forderungen im Zusammenhang mit der Gestaltungsfreiheit der Städte für örtliche Geschwindigkeitsregelungen sehr interessiert.

 

Da bei derartigen verkehrlichen Themen zur Temporeduzierung in der Regel immer Ratsbeschlüsse erforderlich sind und um den Forderungen mehr Gewicht zu verleihen wird vorgeschlagen der Städteinitiative Tempo 30 als Folge eines positiven Ratsbeschlusses beizutreten.

 

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass der Markt Mering selbst die Erfahrung gemacht hat, dass eine Tempobegrenzung im Ortszentrum auf 30 km/h trotz der beengten Verhältnisse sowie der teilweise unübersichtlichen Situation durch parkende PKWs und das Gefälle rechtlich schwierig bzw. unmöglich ist. Lediglich im unmittelbaren Bereich um Schulen ist eine Anordnung von Tempo 30 möglich. Derartige Ausnahmeentscheidungen sollten regelmäßig im Ermessen der Kommunen möglich sein.

 

Tempo 50 ist also auch weiterhin möglich.

 

Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

Auch in der Friedenaustraße musste aufgrund der Gesetzeslage eine bestehende Tempo 50 Begrenzung durch eine Tempo 70 Begrenzung ersetzt werden, weil die Rechtslage hier eine Straße mit außerörtlichem Charakter aufweist.

 

Eine Beibehaltung einer nicht StVO konformen Ausschilderung mit 50 km/h hätte folgende Auswirkungen gehabt:

- Die Beschilderung wäre per se rechtswidrig.

- Die Polizei (aber auch Zweckverbände die Messungen vornehmen) würde es ablehnen, eine Geschwindigkeitsmessung durchführen.

Dennoch: Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG). Rechtswidrige Verkehrszeichen müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Sie sind gültig und rechtsverbindlich.

 

Oft ergibt sich nämlich auch das Problem, dass Ortstafeln nicht richtig stehen, weil diese nicht an der geschlossenen Bebauungsgrenze stehen und somit eine indirekt durch die Ortstafel angezeigte Tempobegrenzung auf 50 km/h eben auch nicht rechtswirksam nachverfolgt werden kann.

 

Zu den Punkten Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie zu falsch positionierten Ortstafeln hat der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde Erläuterungen zu den Thematiken erstellt. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Den Kommunen sollte deshalb durch eine Vereinfachung der Straßenverkehrsordnung mehr Handlungsspielraum gegeben werden, zum einen bei der Anordnung von Tempo 30 im Innenbereich, zum anderen aber auch bei der Temporeduzierung in Gefahrenbereichen bzw. bei der konkreten Festlegung des Innenbereiches (Beispiel: Friedenaustraße).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt der beigefügten Städteinitiative Tempo 30 des Deutschen Städtetages beizutreten und beauftragt den Ersten Bürgermeister den Beitritt durch ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe des heutigen Ratsbeschlusses zu erklären.

 

Ergänzend dazu sieht der Marktgemeinderat generell Handlungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung bei der Temporeduzierung in Gefahrenbereichen bzw. bei der konkreten Festlegung des Innenbereiches nach Ortseingangstafeln. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt dies anhand des Beispiels in der Friedenaustraße dem Städtetag ergänzend zu übermitteln.

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Anlage/n
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Städteinitiative Tempo 30  

Ausführungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ortstafeln

Gängige Gegenargumente zur Städteinitiative          

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