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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung vom 29.07.2021 erkundigte sich MGR Stößlein nach einer möglichen Verkehrsberuhigung in der Geßweinsstraße, wie es sie sinngemäß schon einmal gegeben habe.

 

Der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin direkten Kontakt mit MGR Stößlein aufgenommen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Ganz allgemein kann man sagen, dass im Jahr 2008 für die Straßen Am Hörlgraben und Geßweinstraße jeweils am Anfang und Ende das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und Pkw) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beschlossen wurde.

 

Im Jahr 2014 wurde die Aufhebung des Zeichens mit dem Zusatzzeichen beschlossen, da durch den damals neuen Kreisverkehr im Bereich Augsburger Straße und Hörmannsberger Straße, welcher in 2008 noch nicht existierte, es zu keinen Stockungen mehr für Nutzer der Hörmannsberger Straße kam.

 

Diese Stockungen des Fahrzeugverkehrs waren ein wesentlicher Bestandteil der Argumentationskette aus 2008, die Straßen nur für Anlieger freizugeben. Einige in der Stockung oder im Stau  stehende Fahrzeugführer sahen sich damals veranlasst, diesen Straßenzug als Abkürzung zu nutzen.

 

Jetzt gilt es, falls gewünscht, zu klären, ob andere Argumente eine erneute Anliegerstraße rechtfertigen könnten. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n
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Beschlüsse aus 2008 und 2014

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