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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Bayerische Innenministerium hat im IMS vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/ gemeinnützige Zwecke herausgegeben.

 

Zur Verhinderung von Straftaten im Zusammengang mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorteilsannahme), wird empfohlen, im Gemeinderat eine Entscheidung über die Annahme von Spenden herbeizuführen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat nimmt von den im Jahr 2020 für die Gemeinde Schmiechen eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme.

 

Der Gemeinderat sieht bei den Zuwendungen keine Vorteilserwartungen.

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Anlage/n
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Spendenliste 2020 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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