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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Gemeinderatssitzung am 02.08.2021 wurde über den Antrag auf Baugenehmigung zur erdgeschossigen Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau einer Garage das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

Nachdem das Vorhaben an das LRA weitergeleitet wurde, stellte die Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 27.08.2021 fest, dass eine Befreiung von der Ortsrandstzung Nr. 2 „Nördlich der Steindorfer Straße“ der Gemeinde Schmiechen bezüglich der Dachgestaltung erforderlich ist.

Die Ortsrandstzung schreibt eine Dachneigung mit 40 – 48 Grad vor. Der erdgeschossige Anbau soll mit Flachdach ausgeführt werden.

Zur Genehmigung des Bauvorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsrandstzung erforderlich.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung Nr. 2 „Nördlich der Steindorfer Straße“. Da die Dachneigung nicht eingehalten wird, bedarf es einer Befreiung.

Die Wohnhauserweiterung erfolgt lediglich erdgeschossig. Die Ausführung mit einem Flachdach greift nicht in städtebauliche Belange ein und wirkt dem Planungsziel der Ortsrandsatzung nicht entgegen. Die Befreiung kann erteilt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsrandsatzung Nr. 2 „Nördlich der Steindorfer Straße“ bezüglich der Einhaltung der Dachneigung.

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Anlage/n
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  Eingabeplan

Schreiben des LRA vom 27.08.202

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