Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

  1. Der Bauherr beantragte am 19.07.2021 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Ulmenstraße 15 in Schmiechen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Der Antrag wurde am 28.07.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.
  2. Die Bauherren beantragten am 13.09.2021 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Ulmenstraße 12 in Schmiechen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Der Antrag wurde am 22.09.2021 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

  1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ – 1. Änderung. Der Antrag wurde nach Art. 58 BayBO in der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.
  2. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ – 1. Änderung. Der Antrag wurde nach Art. 58 BayBO in der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  • Planunterlagen

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.